Das Bürgerbuch von Gallneukirchen. Ein Auszug erstellt von Prof. Franz Jäger.

Im Bürgerbuch ist die Aufnahme eines Bürgers in den Bürgerstand, die bürgerlichen Abgaben, das bürgerliche Wasserkar und die Feuerordnung ausführlich beschrieben. 

Das Bürgerbuch wurde verfasst von Marktrichter Kroiß (bis 1809) und dann bis 1830 von Marktrichter Sigmund von Hueber.